Hier finden Sie Informationen darüber, was sich durch das Coronavirus für Menschen mit Behinderungen verändert, die Leistungen vom LWL bekommen.
Die wichtigsten Informationen im Überblick
Durch das Coronavirus stehen viele Menschen mit Behinderungen und ihre Angehörigen vor neuen Herausforderungen. Uns haben viele Fragen erreicht. Die wichtigsten Fragen und Antworten finden Sie hier.
Hinweis: Viele Fragen kamen von Eltern, die sich um ihre erwachsenen Kinder mit Behinderungen kümmern. Mit „Kind“ sind also erwachsene Kinder oder Angehörige gemeint.
Fragen zum Thema Betreuung
Unsere Antwort
Die Tagesstätten waren vom 18.03.2020 bis zum 10.05.2020 geschlossen. Danach gab es die Öffnungsphase mit abgestimmten Hygienekonzepten. Ab dem 21.09.2020 ist der Normalbetrieb nach Rücksprache mit dem örtlich zuständigen Gesundheitsamt wieder angelaufen. Aktuell soll stärker auf lokale Infektionsgeschehen reagiert werden. Falls örtliche Gesundheitsbehörden lokale beziehungsweise regionale Maßnahmen veranlassen und die Leistungserbringung einschränken, sind die erforderlichen Maßnahmen individuell abzustimmen. Hierzu ist unverzüglich Kontakt zum LWL aufzunehmen.
Unsere Antwort
Grundsätzlich geht der LWL davon aus, dass die Bewohner:innen sich in der besonderen Wohnform gut betreut und sicher aufgehoben fühlen. Sollte dies in Ausnahmefällen aufgrund der Corona-bedingten Krisensituation allerdings nicht der Fall sein und die Bewohner:innen entscheiden sich in dieser schwierigen Zeit bei ihren Angehörigen zu wohnen, ist die Finanzierung gesichert, auch wenn Ihr Kind während der Krise häufiger als 28 Tag nicht in der Wohnform anwesend ist.
Fragen zum Thema Betreutes Wohnen
Unsere Antwort
Ihr Anbieter kann auch telefonisch mit Ihnen Kontakt aufnehmen. Wenn Sie elektronische Medien, wie Facetime oder Skype haben, geht auch das.
Unsere Antwort
Ja, Ihr Betreuer oder Ihre Betreuerin kann für Sie Besorgungen machen, die sie normalerweise gemeinsam machen. Dafür bekommt der Betreuer oder die Betreuerin dann auch das Geld.
Unsere Antwort
Nein, damit müssen Sie nicht rechnen. Der LWL geht davon aus, dass Sie nur wegen der Corona-Situation weniger Unterstützung benötigen. Danach können Sie die benötigten Stunden wie gewohnt in Anspruch nehmen.
Fragen zum Thema Assistenz
Unsere Antwort
Arbeitsverträge zwischen Eltern und Kindern oder zwischen Geschwistern sind nicht vorgesehen. Besprechen Sie die Möglichkeiten bitte mit Ihrem Ansprechpartner beim LWL. Der LWL wird Sie bei einer Lösung unterstützen.
Unsere Antwort
Wenn Sie die Regeln des Arbeitsschutzes berücksichtigen, können Sie andere als die üblichen Arbeitszeiten vereinbaren. Besprechen Sie die Möglichkeiten bitte mit Ihrem Ansprechpartner beim LWL. Der LWL wird Sie bei einer Lösung unterstützen.
Unsere Antwort
Honorarkräfte sind für Assistenzen nicht vorgesehen. Besprechen Sie die Möglichkeiten bitte mit Ihrem Ansprechpartner beim LWL. Der LWL wird Sie bei einer Lösung unterstützen.
Unsere Antwort
Wichtig ist, dass Sie Ihre notwendige Unterstützung bekommen. Sie haben auch andere Möglichkeiten eines Ausgleichs, zum Beispiel Betriebsausfallversicherung, Kurzarbeit, Leistungen nach dem Infektionsschutzgesetz und Programme des Bundesministeriums. Bitte informieren Sie sich darüber. Der LWL kann zunächst mehr Geld bezahlen, damit Ihre Unterstützung sicher ist. Wenn Sie von anderen Stellen Gelder bekommen, müssen Sie die zusätzlichen Leistungen vom LWL zurückzahlen.
Fragen zum Thema Arbeitsleben/Werkstatt
Sonstige Fragen
Unsere Antwort
Persönliche Gespräche finden im Moment vor allem als Videokonferenz statt. Wenn es nötig ist, dürfen auch persönliche Treffen stattfinden. Der LWL klärt das rechtzeitig mit Ihnen gemeinsam. Sie können aber auf jeden Fall einen Antrag stellen. Wenn eine Unterstützung bereits jetzt während der Corona-Situation beginnen muss, werden Sie sie auch bekommen. Wenn kein persönliches Gespräch vor Ort stattfindet, wird der LWL telefonisch mit Ihnen Kontakt aufnehmen oder Unterlagen von Ihnen anfordern. Er wird die notwendige Unterstützung auch in der jetzigen Situation klären.
Unsere Antwort
Wenn persönliche Kontakte zurzeit nicht möglich sind und die Leistung auch telefonisch oder noch besser durch elektronische Medien, wie FaceTime oder Skype möglich ist, wird der LWL diese Leistung bezahlen. Besprechen Sie die Möglichkeiten bitte mit Ihrem Ansprechpartner beim LWL. Der LWL wird Sie bei einer Lösung unterstützen.
Unsere Antwort
Persönliche Gespräche finden im Moment vor allem als Videokonferenz statt. Wenn es nötig ist, dürfen auch persönliche Treffen stattfinden. Der LWL klärt das rechtzeitig mit Ihnen gemeinsam. Sie bekommen in jedem Fall die notwendige Unterstützung.
Da es sich meistens um eine Notlage handelt, muss über die Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten schnell entschieden werden. Deshalb reicht es, wenn der Leistungserbringer den Unterstützungsbedarf kurz darstellt. Der LWL wird dann über den Antrag entscheiden.
Unsere Antwort
Nein. Das Wohnheim ist das Zuhause des Bewohners. Neu- und Wiederaufnahmen sind somit möglich.